Neues Widerrufsrecht bei Immobilien

Am 13.06.2014 trat das neue Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge in Kraft. Jeder geschlossene Vertrag "außerhalb von Geschäftsräumen ist seither sowohl widerrufbar als auch belehrungspflichtig.

So unterliegen zum Beispiel Maklerverträge, welche außerhalb von Geschäftsräumen per Telefon, Fax oder E-Mail oder über das Internet abgeschlossen wurden, dem Widerrufsrecht.

Sobald Sie uns mit der Suche, dem Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie beauftragen, kommt es zum Abschluss eines Maklervertrages. Diesen können Sie gemäß neuer Rechtslage innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen ohne die Angabe von Gründen widerrufen, sofern der Vertragsabschluss nicht in unseren Büroräumlichkeiten zustande gekommen ist. Vor diesem Hintergrund können wir unsere Tätigkeit als Makler erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist aufnehmen. Wenn Sie uns ausdrücklich und nachweislich darum bitten, mit unserer Maklertätigkeit vor Ablauf dieser Frist zu beginnen, erlischt Ihr Widerrufsrecht.

Nach wie vor sind Sie zur Zahlung der Maklerprovision erst nach unterzeichnetem Miet- oder Kaufvertrag verpflichtet.

Video zum Thema Widerufsrecht - Immobilienmakler Preetz