Das "Bestellerprinzip" bei Vermietung von Immobilien

Seit dem 1. Juni 2015 findet das sogenannte "Bestellerprinzip" in Deutschland Anwendung. Vor diesem Zeitpunkt haben Mieter den Makler für seine Dienstleistungen auf stark nachgefragten Märkten bezahlt.

In der Theorie soll nun der Auftraggeber den Makler in Form einer Provision bezahlen. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass der Gesetzgeber kein echtes Bestellerprinzip verabschiedet hat.

Nach aktueller Gesetzeslage ist es nicht möglich, dass eine wohnungssuchende Person einen Makler beauftragt. Es handelt sich dabei also um ein vermieterfeindliches Gesetz, welches den Vermieter dazu zwing, den Makler in 99 Prozent aller Fälle bezahlen zu müssen.

Handeln Vermieter oder Makler diesen Vorgaben zuwider, droht ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 25.000 Euro. Für Vermieter kommen bei Neuvermietungen enorme Mehrbelastungen auf, welche allerdings in der Regel steuerlich absetzbar sind.

Ergänzend zu den bekannten Maklerleistungen erhalten Sie bei uns weitere nützliches Zusatzservices, wie zum Beispiel die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Ummeldung Ihrer neuen Mieter sowie zahlreiche Tipps zum Mietvertrag oder zu Mietvertragsklauseln gemäß aktuell gültiger Rechtsprechung.Die Kosten für die Dienstleistung des Maklers kann der Vermieter in der Regel aber wenigstens von der Steuer absetzen.

Bestellerprinzip - Makler Preetz